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Barrierefreiheit

Das Arbeitsgericht Hameln befindet sich zusammen mit dem Amtsgericht Hameln in einem Gebäude am Zehnthof 1 in Hameln. Für die Barrierefreiheit des Gebäudes gelten folgende Hinweise:

PKW-Stellplatz für Menschen mit Behinderungen:

Auf dem Parkplatz vor dem Gebäude steht ein PKW-Stellplatz für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Dieser befindet sich unmittelbar hinter der Schranke.

Zugang zum Gebäude:

Vom Gehweg zur Eingangstür ist der Zugang ebenerdig. Die Eingangstür zum Gebäude lässt sich für Rollstuhlfahrer selbständig leider nur schwer öffnen.

Induktive Höranlagen:

An der Schranke zum Parkplatz ist eine Gegensprechanlage zur Kommunikation mit der Wachtmeisterei installiert.

Barrierefreier Nachtbriefkasten:

Der barrierefreie Nachtbriefkasten befindet sich unmittelbar rechts neben der Eingangstür und ist mit dem Rollstuhl gut anzufahren. Der Einwurfschlitz ist aus sitzender Höhe erreichbar.

Bild des Nachtbriefkastens des Arbeitsgerichts Hameln Bildrechte: ArbG Hameln
Nachtbriefkasten

Barrierefreie Toilette:

Eine barrierefreie Toilette befindet sich im Erdgeschoss im Bereich des Haupteingangs.

Vertikale Erschließung des Gebäudes:

In beiden Gebäuden des Amtsgerichts (Alt- und Neubau) befinden sich Aufzüge, die für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer barrierefrei zugänglich sind. Zwischen beiden Gebäudeteilen ist ein Plattformlift installiert.

Allgemeine Hilfsmittel:

Evakuierungsstühle sind in beiden Gebäudeteilen vorhanden.

Kontakt:

Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen sowie bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Wachtmeisterei unter der Telefonnummer 05151 796 201.

Allgemeine Hinweise:

Allgemeine Hinweise finden Sie auch im Landesjustizportal.

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