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Zuständigkeiten

Das Arbeitsgericht Hameln ist zuständig für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Schaumburg-Lippe. Maßgeblich dafür ist, ob sich der regelmäßige Arbeitsort oder aber auch der Sitz des Arbeitgebers in diesem räumlichen Bereich befindet.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind insbesondere Verfahren zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis (beispielsweise Zahlungsklagen) bzw. über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (beispielsweise Kündigungen). Auch Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt.

Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang, so dass jeder Bürger auch selbst Klage erheben kann, entweder per Post oder zu Protokoll bei der Rechtsantragstelle während der dort angegebenen Sprechzeiten. Eine rechtliche Beratung darf die Rechtsantragstelle jedoch nicht durchführen.

Beim Arbeitsgericht Hameln sind zurzeit zwei Kammern gebildet, die eingehenden Verfahren werden dabei abwechselnd auf die Kammern verteilt, eine Zuständigkeitsverteilung unter örtlichen Gesichtspunkten wird dabei nicht vorgenommen.


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