Kontakt
Das Arbeitsgericht Hameln ist zuständig für die Landkreise Hameln-Pyrmont und Schaumburg.
Unsere Anschrift lautet:
Arbeitsgericht Hameln
Zehnthof 1
31785 Hameln
Tel: 05151-796-600
Fax: 05141-5937-33500
arhm-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Wichtiger Hinweis: Der elektronische Rechtsweg ist über diese E-Mail-Adresse rechtlich nicht möglich und Dokumente in Rechtssachen können so nicht wirksam übermittelt werden. Bitte benutzen Sie ausschließlich einen sicheren Übermittlungsweg oder EGVP zur Übersendung verfahrensrelevanter Dokumente.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Arbeitsgerichts Hameln ist unter der Adresse
safe-sp1-1405513030349-015634518 zu erreichen.
Wegbeschreibung
Anreise mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsgericht Hameln
Das Arbeitsgericht Hameln befindet sich in der Innenstadt, im Gebäude des Amtsgerichts (2. Etage Neubau) gegenüber der Stadtgalerie, welche beide gut ausgeschildert sind. Der vom Arbeitsgericht genutzte Sitzungssaal (Saal 106) befindet sich in der 1. Etage des Neubaus.
Anreise mit dem PKW
Aus Richtung Paderborn (B 1) und Höxter (B 83) folgt man auf der linken Weserseite dem Schild "Autobahn" und überquert auf der Thiewallbrücke die Weser. Am Ende der Brücke rechts Richtung Stadtgalerie abbiegen. Das Gerichtsgebäude befindet sich gleich auf der rechten Seite.
Aus Richtung Rinteln/Hessisch Oldendorf (B 83) folgt man der B 83 am Weserufer stadteinwärts bis man auf die Fußgängerzone zukommt und nur noch rechts oder links abbiegen kann. Hier rechts, danach an der nächsten Ampel sofort links Richtung Stadtgalerie abbiegen. Das Gerichtsgebäude befindet sich gleich auf der rechten Seite.
Aus Richtung Hannover (B 217) der Bundesstraße stadteinwärts bis zum Ende folgen. An der Stadtsparkasse - vor der Fußgängerzone - nach rechts auf den Kastanienwall abbiegen. Nach etwa 400 m an der vierten Ampelkreuzung links Richtung Stadtgalerie abbiegen. Das Gerichtsgebäude befindet sich gleich auf der rechten Seite.
Aus Richtung Hildesheim (B 1) kommend folgt man ebenfalls der B 1, die hinter der Eisenbahn-Unterführung mit der B 217 zusammenläuft, stadteinwärts. Die weitere Wegbeschreibung wie bei der Anfahrt aus Richtung Hannover.
Parkmöglichkeiten sind in der Stadtgalerie vorhanden.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vor dem Bahnhof befindet sich die zentrale Bushaltestelle. Von hier fährt man zur Haltestelle "City", die gegenüber des Gerichtsgebäudes liegt. Zu Fuß ist das Gericht in ca. 25 Minuten erreichbar, indem man am Kreisverkehr vor dem Bahnhof rechts die Bahnhofstraße bis zu ihrem Ende geht, und von dort die große Deisterstraße Richtung Fußgängerzone. Die Fußgängerzone (Osterstraße) Richtung Stadtgalerie durchqueren. Links an der Stadtgalerie vorbei und hinter der Stadtgalerie rechts abbiegen. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich das Gerichtsgebäude.
Anfahrtskizze:
Mit dem Justiznavigator können Sie sich eine Anfahrtskizze erstellen lassen und sich mittels eines Luftbildes einen ersten Eindruck verschaffen. Sie brauchen nur die Adresse des Zielortes einzugeben.
Unsere Rechtsantragsstelle hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.