Barrierefreiheit
Das Arbeitsgericht Hameln befindet sich zusammen mit dem Amtsgericht Hameln in einem Gebäude am Zehnthof 1 in Hameln. Für die Barrierefreiheit des Gebäudes gelten folgende Hinweise:
PKW-Stellplatz für Menschen mit Behinderungen:
Auf dem Parkplatz vor dem Gebäude steht ein PKW-Stellplatz für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Dieser befindet sich unmittelbar hinter der Schranke.
Zugang zum Gebäude:
Vom Gehweg zur Eingangstür ist der Zugang ebenerdig. Die Eingangstür zum Gebäude lässt sich für Rollstuhlfahrer selbständig leider nur schwer öffnen.
Induktive Höranlagen:
An der Schranke zum Parkplatz ist eine Gegensprechanlage zur Kommunikation mit der Wachtmeisterei installiert.
Barrierefreier Nachtbriefkasten:
Der barrierefreie Nachtbriefkasten befindet sich unmittelbar rechts neben der Eingangstür und ist mit dem Rollstuhl gut anzufahren. Der Einwurfschlitz ist aus sitzender Höhe erreichbar.
Barrierefreie Toilette:
Eine barrierefreie Toilette befindet sich im Erdgeschoss im Bereich des Haupteingangs.
Vertikale Erschließung des Gebäudes:
In beiden Gebäuden des Amtsgerichts (Alt- und Neubau) befinden sich Aufzüge, die für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer barrierefrei zugänglich sind. Zwischen beiden Gebäudeteilen ist ein Plattformlift installiert.
Allgemeine Hilfsmittel:
Evakuierungsstühle sind in beiden Gebäudeteilen vorhanden.
Kontakt:
Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen sowie bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Wachtmeisterei unter der Telefonnummer 05151 796 201.
Allgemeine Hinweise:
Allgemeine Hinweise finden Sie auch im Landesjustizportal.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.10.2024