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Grußwort

Portrait des Direktors Karsten Rohowski des Arbeitsgerichts Hameln Bildrechte: ArbG Hameln

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für Ihren Besuch der Webseite des Arbeitsgerichts Hameln und das damit gezeigte Interesse für unser Gericht danke ich Ihnen.

Das Arbeitsgericht Hameln steht den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern der Landkreise Hameln-Pyrmont und Schaumburg als das für sie zuständige Gericht in Arbeitsrechtssachen zur Verfügung. Arbeitsrechtssachen sind alle Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis sowie zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. Das Arbeitsgericht Hameln ist dann zuständig, wenn sich entweder der Arbeitsort oder aber der Sitz der beklagten Partei in dem Bereich der oben genannten Landkreise befindet.

Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist geprägt durch den in allen Verfahrensstadien zu beachtenden Grundsatz, eine gütliche Einigung der Parteien soweit möglich zu versuchen und zu befördern.

Die Herstellung einer solchen Verständigung der Parteien gelingt auch in einer Vielzahl von Fällen. Sofern jedoch eine streitige Entscheidung gefällt werden muss, liegt es in der Natur der Sache, dass nicht immer jede Partei hiermit zufrieden sein kann und will. Dennoch ist die Herstellung und Umsetzung von Gerechtigkeit und Rechtsfrieden unter Anwendung der Gesetze und des Rechts eine originäre Aufgabe der Justiz als Dritte Gewalt und tragende Säule unserer Demokratie. Den damit verbundenen Auftrag für die Gerichte nehmen die Mitarbeiter des Arbeitsgerichts Hameln sehr ernst und erfüllen ihre Aufgaben mit großem Engagement und hohem Verantwortungsbewusstsein.

Die Informationen auf unserer Internetpräsenz sollen Ihnen dabei helfen, den richtigen Ansprechpartner bei uns zu finden oder ggf. über weiterführende Links entsprechende Formulare und Hinweise zu erhalten, die es Ihnen und uns erleichtern, Ihr Anliegen zeitnah und sachgerecht bearbeiten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Rohowski

Direktor des Arbeitsgerichts Hameln

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