Geschäftsverteilungsplan
des Arbeitsgerichts Hameln
Der richterliche Geschäftsverteilungsplan legt fest, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des Arbeitsgerichts verteilt werden. Ferner wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter geregelt. Hierdurch wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) Rechnung getragen. Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern und die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter müssen nach abstrakten Merkmalen geregelt sein, die bereits am Beginn eines jeden Jahres feststehen.
Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils für ein Jahr durch das Präsidium des Gerichts aufgestellt. Die Zusammensetzung des Präsidiums ist in dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Bei dem Arbeitsgericht Hameln erfolgt die Verteilung der eingehenden Verfahren nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel in der Reihenfolge ihres Eingangs in alphabetischer Reihenfolge nach dem Namen des beteiligten Arbeitgebers in Beschlussverfahren und in allen anderen Fällen nach dem Namen des Klägers / der Klägerin.
Besonderheiten gelten für Beschlussverfahren, Eilverfahren und Vollstreckungsgegenklagen sowie Massesachen.
Der vollständige Text des Geschäftsverteilungsplanes kann als pdf-Dokument durch Anklicken des nachstehenden Links angesehen werden: ArbG Hameln GVP 2024 (PDF, 20.23 KB, nicht barrierefrei)